Zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen zählen z. B.:
Absichern der Unfallstelle
Retten aus der Gefahrenzone
Notruf absetzen
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Blutstillung
Schockbekämpfung
Herstellung der stabilen Seitenlage
Die Reihenfolge der Hilfeleistungen richtet sich
nach der jeweils vorgefundenen Notfallsituation. Nach einem
Verkehrsunfall beispielsweise steht das Absichern der Unfallstelle
und das Retten aus der Gefahrenzone an erster Stelle. Bitte bedenken
Sie: Es würde weder dem Betroffenen noch Ihnen nützen, wenn Sie sich
in Gefahr bringen. Diese Regel gilt grundsätzlich auch bei anderen
Notfällen: „Sicherheit geht vor!"
Absichern der Unfallstelle
Zur eigenen Sicherheit gehört auch in hohem Maße das
Absichern einer Unfallstelle nach einem Verkehrsunfall. Bei Annäherung
an eine Unfallstelle muss der Ersthelfer nach Erfassen der Situation
sofort die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeuges einschalten, um so
nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Nach dem Eintreffen an der
Unfallstelle ist in angemessener Entfernung zu halten, bei Dunkelheit
kann das Fahrlicht des eigenen Fahrzeuges die Unfallstelle beleuchten.
Sollten mehrere Personen mit im Fahrzeug sitzen,
sollte einer der Insassen die Aufgabenteilung übernehmen:
Falls vorhanden, Warnweste anziehen.
Dem in gleicher Richtung
fließenden Verkehr entgegenlaufen.
Warndreiecke, Warnblinkleuchte in ausreichender Entfernung vom Unfallort, bei schnellen Verkehr in etwa 100 Meter Entfernung aufstellen.
Bei Kurven und Bergkuppen:
Erstes Warndreieck vor der Kurve oder der Bergkuppe aufstellen.
Nachfolgende Fahrzeuge zusätzlich zum Langsamfahren auffordern: Einen Arm ausstrecken; Auf- und Abwärtsbewegungen des Armes in halber Körperhöhe.
Weitere Verkehrsteilnehmer
um Mithilfe bitten (Warnung - auch des Gegenverkehrs, Notruf
veranlassen).
Warnung bei Nacht zusätzlich
durch Warnblinkleuchten.
Abschließend sei erwähnt, dass natürlich auch bei
Unfällen im Haushalt, im Betrieb oder in der Schule eine Absicherung der
Unfallstelle erfolgen muss.
Retten aus der Gefahrenzone
Was tun, um Verunglückte aus Kraftfahrzeugen zu
retten?
Es kann vorkommen, dass Sie Personen aus einem verunglückten
Fahrzeug befreien müssen. Dabei darf Ihre eigene Sicherheit nicht
gefährdet werden. Unter Umständen kann nur Fachpersonal die
betroffene Person retten. Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall durch
undichte Tanks oder Treibstoffleitungen Benzin verliert, besteht
akute Brandgefahr.
Als sehr gefahrvoll gelten hierbei:
Die elektrische Anlage des Fahrzeugs.
Laufende Motoren in der näheren Umgebung.
Umherstehende Personen mit brennenden
Zigaretten.
Falls Sie einen Feuerlöscher zur Hand haben, halten Sie ihn bereit,
so dass Sie ihn sofort einsetzen können. Mit der Bedienung haben Sie
sich natürlich schon vertraut gemacht. Mit einem Pulverlöscher
können Sie auch brennende Personen löschen. Dabei müssen Sie darauf
achten, dass Sie den Feuerlöscher nicht direkt auf das Gesicht des
Betroffenen richten.
Wenn der Motor des Unfallfahrzeugs noch läuft, müssen Sie die
Zündung ausschalten (Zündschlüssel nach links drehen und stecken
lassen).
Sollte der Airbag nicht ausgelöst haben, achten Sie darauf, dass Sie
sich nicht in seinem Auslösebereich aufhalten. Je nach Unfallschaden
am Fahrzeug kann der Airbag verzögert auslösen und gefährliche
Verletzungen verursachen.
Rettung aus dem Kraftfahrzeug
Die Rettung von verunglückten Personen aus dem Kraftfahrzeug
bereitet besonders dann Schwierigkeiten, wenn sich die Türen des
Fahrzeuges nicht öffnen lassen oder Personen eingeklemmt sind.
Wenn es nicht anders möglich, dürfen Sie Scheiben einschlagen, aber
achten Sie darauf, dass der oder die Insassen nicht noch mehr
verletzt werden.
Ist der Betroffene eingeklemmt und Sie können ihn nicht befreien,
müssen Sie sofort technische Hilfe anfordern. Bis zum Eintreffen der
technischen Hilfe muss der Betroffene ständig beobachtet und betreut
werden. Unter Umständen müssen Sie in diesem Fall lebensrettende
Maßnahmen von außen leisten.
Zum Retten aus dem Kraftfahrzeug gehen Sie wie folgt vor:
Kraftfahrzeugtür
öffnen und dabei den Betroffenen beobachten und ansprechen.
Zündung des Kfz
ausschalten, auf nicht ausgelösten Airbag achten.
Darauf achten, dass
die Füße des Betroffenen nicht eingeklemmt sind.
Sicherheitsgurt
lösen, ggf. durchschneiden.
Den Betroffenen in
Sitzflächenhöhe von hinten umgreifen.
Kleidung mit der Hand
an „ferner“ Hüfte fassen, mit der anderen Hand gegen das Knie
drücken und den Betroffenen mit kräftiger Bewegung herumdrehen.
Einen Unterarm des
Betroffenen vor seinen Bauch legen.
Mit beiden Händen
durch die Achselhöhlen des Betroffenen fahren und seinen Unterarm
mit allen Fingern von oben fassen.
Den Betroffenen vom
Sitz auf die Oberschenkel ziehen.
Über die Notrufnummer 112 erreicht man eine
sogenannte Notrufzentrale/Rettungsleitstelle. Dort werden durch
geschultes, oft mehrsprachiges Personal alle wichtigen Informationen
abgefragt, um die für die jeweilige (Not-) Situation erforderlichen und
geeigneten Rettungsmittel einsetzen zu können, die mit entsprechend
qualifiziertem Rettungspersonal besetzt sind. Manche Rettungsleitstellen
sind personell so aufgestellt, dass sie den Anrufer / Ersthelfer während
der Notfallsituation telefonisch begleiten und die notwendigen
Erste-Hilfe-Maßnahmen telefonisch erklären und den Helfenden anleiten
(Telefonreanimation).
Notruf 112: Europaweit kostenfrei
Die hohe Mobilität der Bürger Europas zeigt, wie wichtig und sinnvoll
eine europaweit einheitliche, kostenlose Notrufnummer 112 ist. Diese
ergänzt in vielen Ländern bereits bestehende Notrufnummern und kann dann
ohne Vorwahl vom Mobiltelefon (mit betriebsbereiter SIM-Karte) oder
Festnetz (einschließlich öffentlicher Telefone) gewählt werden.
Der europaweite Notruf 112 kann über das Mobiltelefon
auch in vielen Staaten außerhalb Europas verwendet werden.
Das DRK empfiehlt, sich vor Reisebeginn mit den
landesüblichen Notrufnummern des jeweiligen Landes vertraut zu machen.
Bei einem Notfall ist die frühzeitige Alarmierung des Notrufs 112 von
entscheidender Bedeutung.
So geht`s: Die wichtigste Information:
Wo befinden Sie sich?
Geben Sie eine möglichst exakte Standortangabe, selbst bei
Verbindungsproblemen/-störungen ist die Leitstelle nun in der Lage, auf
diesen Notfall zu reagieren.
Orientieren Sie sich, denn hier sind exakte Angaben zwingend notwendig.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über den Notfallort: Ort, Straße,
Hausnummer, Fabrikgebäude, Zufahrtswege, Stockwerk usw.
Warten Sie auf Rückfragen!
Alle weiteren relevanten Informationen werden vom geschulten Personal
der Leitstelle gezielt abgefragt. Bitte legen Sie daher erst dann auf,
wenn dort alle wichtigen Informationen vorliegen und das Gespräch
seitens der Leitstelle beendet wurde!
Meist sind für den Einsatz des Rettungsdienstes und der Feuerwehrweitere
Informationen von Bedeutung, wonach Sie gefragt werden.
Zum Beispiel:
Was ist genau geschehen?
Wie viele Personen sind betroffenen?
Welche Verletzungen / Symptome liegen vor (ist die betroffene
Person ansprechbar?) und besteht Lebensgefahr?
Ggf. erfolgen durch das Leitstellenpersonal auch telefonische Hilfestellungen bzw. unterstützende Anleitungen.
Wann veranlasst man den Notruf 112?
Immer dann, wenn die Situation nicht einzuschätzen ist , Zweifel am
Gesundheitszustand des Betroffenen oder gar Lebensgefahr besteht.
Bei mehreren Helfern vor Ort kann einer dies schnellstmöglich
übernehmen.
Haben Sie keine Angst, Sie können nichts falsch machen
In den Leitstellen treffen Sie auf professionell geschultes
Personal, die alle Fragen stellen die dort benötigt werden. Man muss
also kein Gedicht mit 5W`s - aufsagen.
Auch werden Sie in Notsituationen meist nicht alleine gelassen, da
die Leitstellen auch tel. Anleitung und Unterstützung geben können.
Man kann nur eines falsch machen:
Gezielter Missbrauch (Täuschungsanrufe aber auch Besuch vom
Rettungsdienst statt Besuch beim Hausarzt) der Notrufnummer 112-
dies geschieht leider öfter als man vermuten würde und bindet
Ressourcen, die tatsächlichen Notfällen vorbehalten sein sollten.
Das E-Rezept ersetzt seit dem 1. Januar den rosa Zettel. Doch wie funktioniert das neue System und was mache ich, wenn ich gar kein Smartphone besitze?
Antibiotika, Blutdrucksenker oder Schilddrüsentabletten:
Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es nur auf Rezept. Doch
dieses wird nun nur noch digital in der Arztpraxis ausgestellt. Was
die Umstellung auf das E-Rezept für Patienten bedeutet.
Wie komme ich jetzt an meine Medikamente?
In der Praxis stellt der Arzt oder die Ärztin nach der
Untersuchung ab sofort ein elektronisches Rezept aus. Dabei wird ein
Rezeptcode erstellt, der zum Einlösen in der Apotheke nötig ist.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium haben Versicherte dabei drei
Optionen:
E-Rezept-App: Hierbei erhält der Patient
das Rezept direkt auf sein Smartphone und kann den Code in der
Apotheke vorzeigen. Für die E-Rezept-App muss man sich vorab
anmelden. Voraussetzungen dafür sind eine NFC-fähige elektronische
Gesundheitskarte (kleines schwarzes Funk-Logo darauf) und eine PIN
von der Krankenkasse.
Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Für
das Einlösen mit der Karte benötigen Versicherte nur eine gültige
eGK, um das Medikament zu erhalten. Die Apotheke steckt diese in
ein Lesegerät und erhält so die notwendigen Versichertendaten, um
auf den E-Rezept-Server zuzugreifen und das Rezept herunterzuladen.
Die Rezeptinformationen sind aber nicht auf der Karte gespeichert.
Papierausdruck: Statt des "rosa Zettels"
können sich Patienten auch einen Papierausdruck mit Rezeptcode in
der Arztpraxis geben lassen. Dieser wird in der Apotheke gescannt,
dann kann das Medikament ausgegeben werden.
Derzeit gibt es das E-Rezept allerdings nur für gesetzlich
Krankenversicherte, die privaten Krankenversicherungen werden es
nach und nach einführen.
Vorteile des E-Rezepts:
Wer ein Folgerezept braucht, zum Beispiel bei chronischen
Erkrankungen, kann durch das E-Rezept eventuell auf den Gang zum
Arzt verzichten. Zudem können in der App Hinweise zur Einnahme und
Dosierung sowie der Medikamentenplan hinterlegt werden.
Was mache ich, wenn ich gar kein Smartphone besitze?
Dann wird der Code in der Praxis auf Papier ausgedruckt – diese
Option besteht weiterhin und ist auch nötig, wenn man zwar die App
hat, aber dort nicht mit der Gesundheitskarte angemeldet ist. Der
ausgedruckte Code kann in der Apotheke genauso eingelesen werden wie
der digitale.
Wie lange ist ein E-Rezept gültig?
Das E-Rezept ist vier Wochen gültig – genauso lange wie das alte
rosafarbene Rezept. In der E-Rezept-App können Sie nachschauen, wie
lange Sie Ihre Rezepte einlösen können.
Übrigens:
Sie können einzelne Medikamente in unterschiedlichen Apotheken
einlösen, da jedes Medikament einen eigenen Datensatz hat. Dies war
bislang nicht möglich. Alle auf dem Papierrezept verordneten
Medikamente mussten in derselben Apotheke eingelöst werden.
Kann auch eine andere Person mein E-Rezept einlösen?
Ja, wie bisher auch können beispielsweise Verwandte das Rezept
einlösen. Dafür benötigen sie die elektronische Gesundheitskarte der
entsprechenden Person.
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Bei bewusstlosen Personen besteht immer die Gefahr
eines Kreislaufstillstandes. Deshalb muss schnellstmöglich gehandelt
werden.
Beachten Sie:
"Für Säuglinge und Kinder gelten besondere Herz-Lungen Wiederbelebungsmaßnahmen."
Kreislaufstillstand
Steht ein Defibrillationsgerät (AED) zur
Verfügung, holen Sie es oder lassen Sie es holen und setzen Sie es
ein. Folgen Sie in diesem Fall den Sprachanweisungen des Gerätes.
Erkennen:
Keine Reaktion auf Ansprache und
Anfassen (vorsichtiges Rütteln an den Schultern): Bewusstlosigkeit.
Keine normale Atmung
vorhanden, bzw. es bestehen Zweifel daran, dass eine normale Atmung
vorhanden ist.
Maßnahmen:
Notruf 112 veranlassen bzw. selbst
durchführen (falls noch nicht geschehen).
Ist ein AED-Gerät in der Nähe, holen Sie es
oder veranlassen Sie dies. Schließen Sie das Gerät an den Betroffenen an
und folgen Sie den weiteren Sprachanweisungen. Wenn mehrere Helfer vor
Ort sind, wird die Herz-Lungen-Wiederbelebung so lange durchgeführt, bis
das AED-Gerät einsatzbereit ist.
30 x Herzdruckmassage.
2 x Atemspende.
Herzdruckmassagen und
Atemspenden im Wechsel so lange durchführen, bis der Rettungsdienst
eintrifft und die Maßnahmen vor Ort übernimmt und fortführt oder der
Betroffene wieder normal zu atmen beginnt.
1. Herzdruckmassage
Neben dem Betroffenen in Höhe des
Brustkorbs knien.
Den Ballen einer Hand auf das untere Drittel des
Brustbeins platzieren
(= Mitte des Brustkorbs).
Den Ballen der anderen Hand auf die
erste Hand aufsetzen.
Die Arme des Helfers sind gestreckt
und der Brustkorb wird senkrecht von oben durch
Gewichtsverlagerung des eigenen Oberkörpers 30 x mindestens fünf
bis maximal sechs cm tief eingedrückt (Arbeitsfrequenz mind. 100/
bis max. 120/Minute).
Druck- und Entlastungsdauer sollten
gleich sein.
Beatmung und Herzdruckmassage erfolgen dann im steten Wechsel: 30
x Drücken, 2 x Beatmen.
2. Atemspende / Betroffenen beatmen
Atemwege freimachen durch Neigen des
Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns.
Mit Daumen und Zeigefinger der an
der Stirn liegenden Hand den weichen Teil der Nase verschließen.
Mund des Betroffenen bei weiterhin
angehobenem Kinn öffnen.
Normal einatmen und Lippen dicht um
den Mund des Betroffenen legen.
Luft über einen Zeitraum von einer
Sekunde gleichmäßig in den Mund des Betroffenen blasen, so dass
sich der Brustkorb sichtbar hebt.
Kopflage des Betroffenen
beibehalten, eigenen Kopf zur Seite drehen, erneut einatmen und
darauf achten, ob sich der Brustkorb des Betroffenen wieder senkt.
Betroffenen ein zweites Mal beatmen.
Setzt die Atmung wieder ein, stabile
Seitenlage.
Setzt die Atmung nicht ein,
Maßnahmen (Druckmassage, Atemspende im steten Wechsel 30:2) bis
zum Eintreffen des Fachpersonals durchführen.
Herz-Lungen-Wiederbelebung bei
Säuglingen und Kleinkindern
(Säugling: bis Ende erstes Lebensjahr)
Eine Herz-Lungen-Wiederbelebung wird immer dann
ausgeführt, wenn Bewusstlosigkeit und keine normale Atmung feststellbar
sind oder Zweifel daran bestehen, dass eine normale Atmung vorhanden
ist. Sind zwei oder mehrere Helfer vor Ort, können die Aufgaben verteilt
werden. Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung sollten sich die Helfer nach
ca. zwei Minuten abwechseln, um Ermüdung zu vermeiden.
Bei Säuglingen und Kindern ist die Herz-Lungen-Wiederbelebung dem
altersbedingten Atemrhythmus, dem Atemvolumen und der entsprechenden
Herzfrequenz anzupassen.
Ist eine Atemspende nicht möglich, erfolgt ausschließlich die
Herzdruckmassage.
Herzdruckmassage bei Säuglingen
Säugling so weit wie unbedingt nötig
entkleiden.
Mit der Herzdruckmassage beginnen,
wenn nach der erneuten Atemkontrolle keine normale Atmung
vorhanden ist oder Zweifel daran bestehen, dass eine normale
Atmung vorhanden ist.
Zwei Fingerkuppen einer Hand auf die
Mitte des Brustkorbs des Säuglings (unteres Drittel des
Brustbeins) platzieren.
Mit zwei Fingern das Brustbein ca.
ein Drittel bis zur Hälfte (ca. 4 cm) tief nach unten drücken.
Brustbein nach jeder Kompression vollständig entlassten,
ohne dabei den Kontakt zwischen Fingern und dem Brustkorb des
Säuglings aufzugeben.
30-mal das Brustbein nach unten
drücken (Frequenz: 100- bis max. 120-mal pro Minute).
Druck- und Entlastungsdauer sollten
gleich sein.
Kombination Herzdruckmassage mit Beatmung / Atemspende
Nach 30 Druckmassagen
die Atemwege wieder öffnen und den Säugling beatmen.
Die Wiederbelebungsmaßnahmen im
Verhältnis von 30 Herzdruckmassagen zu zwei Beatmungen im
schnellen Wechsel über einen Zeitraum von einer Minute
kontinuierlich fortführen.
Notruf 112:
Wenn der Helfer alleine ist und der Notruf noch nicht (von einem
zweiten Helfer) durchgeführt wurde, Wiederbelebungsmaßnahmen nach
eine Minute unterbrechen und Notruf durchführen.
Maßnahmen fortführen
Danach Wiederbelebungsmaßnahmen (Herzdruckmassage / Atemspende) im
steten Wechsel im Rhythmus 30:2 fortführen, bis der Säugling wieder
normal zu atmen beginnt, der Rettungsdienst eintrifft und die
Maßnahmen fortführt oder der Helfer erschöpft ist. <
Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Kindern
(Erstes Lebensjahr bis zum sichtbaren Beginn der Pubertät)
Herzdruckmassage bei Kindern
Kind so weit wie unbedingt nötig entkleiden.
Mit der Herzdruckmassage beginnen, wenn
nach der erneuten Atemkontrolle keine normale Atmung feststellbar
ist oder Zweifel daran bestehen, dass eine normale Atmung vorhanden
ist.
Den Ballen einer bzw. von zwei Händen auf
die Mitte des Brustkorbs (unteres Drittel des Brustbeins)
platzieren.
Über den Brustkorb des Kindes beugen und
mit gestrecktem Arm das Brustbein ca. ein Drittel bis zur Hälfte
(ca. 5 cm) tief nach unten drücken. Darauf achten, dass die Finger
nicht auf der Brust liegen.
Brustbein nach jeder Kompression
vollständig entlasten, ohne dabei den Kontakt zwischen Hand und dem
Brustkorb des Kindes aufzugeben.
30-mal das Brustbein nach unten drücken
(Frequenz: 100- bis max. 120-mal pro Minute).
Druck- und Entlastungsdauer sollten gleich
sein.
Kombination Herzdruckmassage mit Beatmung / Atemspende
Nach 30 Druckmassagen die Atemwege wieder
öffnen und das Kind beatmen.
Die Wiederbelebungsmaßnahmen im Verhältnis von 30
Herzdruckmassagen zu zwei Beatmungen im schnellen Wechsel über einen
Zeitraum von einer Minute kontinuierlich fortführen.
Notruf 112: Wenn der Helfer alleine ist und der Notruf noch
nicht (von einem zweiten Helfer) durchgeführt wurde, Wiederbelebungsmaßnahmen nach einer Minute unterbrechen, Notruf 112
durchführen.
Ist ein AED-Gerät in der Nähe, holen Sie es oder veranlassen
Sie dies.
Schließen Sie das Gerät (ggf. unter Verwendung von
Kinderklebeelektroden für Kinder zwischen einen und acht
Lebensjahren) an das betroffene Kind an und folgen Sie den weiteren
Sprachanweisungen des AED-Gerätes.
Maßnahmen fortführen
Danach Wiederbelebungsmaßnahmen (Herzdruckmassage/Atemspende) im
steten Wechsel im Rhythmus 30:2 fortführen, bis das Kind wieder
normal zu atmen beginnt, der Rettungsdienst eintrifft und die
Maßnahmen fortführt oder der Helfer erschöpft ist.
Blutstillung
Bedrohliche Blutungen
Seitlich am Kopf des
Betroffenen knien, je nach Lage der Verletzung Hand bzw.
Handgelenk fassen und Arm hochhalten.
Mit vier Fingern die
Arterie in der Muskellücke auf der Oberarminnenfläche gegen den
Oberarmknochen drücken.
Wunde durch einen
zweiten Helfer verbinden (s. Druckverband) lassen.
Beim Abdrücken wird die Blutung dadurch zum
Stillstand gebracht, dass die zur Wunde führende Arterie an der
dafür geeigneten Stelle gegen den darunter liegenden Knochen
gedrückt wird. Auf diese Weise wird die Blutzufuhr zur
Blutungsstelle unterbrochen.
Starke Blutungen am Bein
Aufpressen möglichst
keimfreien Materials auf die Blutungsstelle, bzw. Hineindrücken in
die Wunde.
Ggf. Druckverband
anlegen.
Starke Blutungen an Kopf und Rumpf
Möglichst keimfreies,
weiches Material auf die Blutungsstelle aufpressen.
Wenn es die Platzierung
der Wunde zulässt, legt man einen Druckverband an, ansonsten weiter
auf die Wunde drücken bis der Rettungsdienst den Betroffenen
übernimmt.
Blutung aus der Nase
Bei starker Blutung kann es zu einem mehr oder weniger großen
Blutverlust mit nachfolgendem Schock kommen.
Kopf leicht vornüber
beugen lassen.
Stirn in die Hände
stützen lassen.
Einen kalten Umschlag
in den Nacken des Betroffenen legen.
Bei starker oder anhaltender Blutung:
Notruf.
Schockbekämpfung
Schock
Unabhängig von den Ursachen (beispielsweise
starke Blutungen, Flüssigkeitsverlust, Angst / Erschrecken) beruht ein
Schock immer auf einem Missverhältnis zwischen erforderlicher und
tatsächlicher Blutversorgung des Körpers. Durch frühzeitige
Erste-Hilfe-Maßnahmen kann einem Schock und seinen Ursachen wirksam
begegnet werden. Für den Betroffenen kann es möglicherweise
lebensrettend sein.
Erkennen
Unruhe, Angst, Nervosität
blasse Hautfarbe
kalte, oft schweißnasse
Haut
Frieren, Zittern
im späteren Verlauf
Ruhe, Teilnahmslosigkeit, ggf. Bewusstlosigkeit
Maßnahmen
Notruf 112.
Betroffenen ansprechen
und anfassen (Kontrolle des Bewusstseins durch deutliche Ansprache
und vorsichtiges Rütteln an den Schultern).
Bei vorhandenem
Bewusstsein Betroffenen hinlegen, Beine erhöht lagern, zudecken. Aus
erhöhten Beinen fließt Blut zum Gehirn und zu den Organen.
Aufregung und Unruhe
unbedingt vermeiden (Betroffenen bei Bedarf abschirmen).
Bei Bewusstlosigkeit
und vorhandener normaler Atmung laut „Hilfe“ rufen, um Umstehende
auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen.
Stabile Seitenlage.
Betroffenen zudecken.
Bis zum Eintreffen des
Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten,
wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen.
Bei Bewusstlosigkeit
und fehlender normaler Atmung Herz-Lungen-Wiederbelebung.
Herstellung der stabilen Seitenlage
Wie Sie vielleicht wissen, kann es durch
verschiedene Einwirkungen auf das Gehirn zu Störungen des
Bewusstseins kommen, so z.B. durch
Störungen der Atmung
oder des Kreislaufes
Witterungsbedingte
Einflüsse, wie z.B. Hitzschlag
Hirnbedingte
Krampfanfälle
Bei Bewusstlosigkeit liegt eine Störung der
vitalen Funktion vor. Dadurch entstehen Gefahren für den
Betroffenen:
Anatmen von Fremdkörpern
Atemstillstand als Folge der
Anatmung von Fremdkörpern, oder als Folge einer Schädelverletzung
Das Anatmen von Fremdkörpern in die Atemwege ist eine Gefahr bei
fehlenden Schutzreflexen. Schutzreflexe bewirken z.B. den
unwillkürlichen Husten beim Verschlucken. Mit zunehmender
Bewusstlosigkeit verschwinden diese Reflexe, so dass z.B.
Speisereste im Mundraum, Mageninhalt beim Erbrechen, Blut bei
Mundblutungen oder Nasenbluten in die Atemwege gelangen können, und
nicht von dort weggehustet werden.
Bei Bewusstlosigkeit und ausreichender Atmung wird der
Betroffene in die Stabile Seitenlage gebracht. Ziel dieser Lagerung
ist, dass der Mund des Betroffenen zum tiefsten Punkt des Körpers
wird, so dass Erbrochenes und Blut abfließen kann und nicht in die
Atemwege gelangen.
Durchführung der Stabilen Seitenlage
Durch die Stabile Seitenlage wird
sichergestellt, dass die Atemwege freigehalten werden und
Erbrochenes, Blut etc. ablaufen kann - der Mund des Betroffenen
wird zum tiefsten Punkt des Körpers. Der Betroffene wird so vor
dem Ersticken bewahrt.
Durchführung der Stabilen Seitenlage
Schritt 1
Seitlich neben dem Betroffenen knien. Beine des Betroffenen
strecken. Den nahen Arm des Bewusstlosen angewinkelt nach oben
legen, die Handinnenfläche zeigt dabei nach oben.
Schritt 2
Fernen Arm des Betroffenen am Handgelenk greifen.
Arm vor der Brust kreuzen, die Handoberfläche des Betroffenen an
dessen Wange legen.
Hand nicht loslassen.
Schritt 3
An den fernen Oberschenkel greifen und Bein des Betroffenen beugen.
Schritt 4
Den Betroffenen zu sich herüber ziehen.
Das oben liegende Bein so ausrichten, dass der Oberschenkel im
rechten Winkel zur Hüfte liegt.
Schritt 5
Hals überstrecken, damit die Atemwege frei werden.
Mund des Betroffenen leicht öffnen.
Die an der Wange liegende Hand so ausrichten, dass der Hals
überstreckt bleibt.
Auch in der stabilen Seitenlage müssen Sie
immer wieder
Bewusstsein
Atmung
Lebenszeichen
des Betroffenen kontrollieren
Achten Sie darauf, dass der Mund des Betroffenen
als tiefster Punkt des Körpers erhalten und das sein Kopf
nackenwärts gebeugt bleibt.
Hier ein kurzer Film wie schnell die stabile Seitenlage hergestellt werden kann.
Hier einige Sachgegenstände.
Seit 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine
allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von
der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein.
Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471:2003+A1:2007
bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Warndreieck Euro-Norm ECE-R 27
Seit Anfang 2014 gilt für Verbandkästen eine
geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach altem Recht durften noch das
ganze Jahr 2014 verkauft werden. Seit Jahresbeginn 2015 dürfen
jedoch nur noch Verbandskästen der neuen DIN-Norm verkauft werden.
Ein Verbandskasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4
StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur
Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das
Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines
Verfallsdatums verwendet werden.
VERBANDSKASTEN Erste Hilfe Koffer fürs Heim nach DIN 13157 Verbandkasten inkl. Wandhalter
AED-Gerät:
A= Automatisierter e= externer D= Defibrillator
Hinweisschild D-E017 bzw. ISO 7010 E010 auf automatisierten externen Defibrillator.