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Erste Hilfe leisten.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen zählen z. B.:

  • Absichern der Unfallstelle

  • Retten aus der Gefahrenzone

  • Notruf absetzen

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung

  • Blutstillung

  • Schockbekämpfung

  • Herstellung der stabilen Seitenlage

Die Reihenfolge der Hilfeleistungen richtet sich nach der jeweils vorgefundenen Notfallsituation. Nach einem Verkehrsunfall beispielsweise steht das Absichern der Unfallstelle und das Retten aus der Gefahrenzone an erster Stelle. Bitte bedenken Sie: Es würde weder dem Betroffenen noch Ihnen nützen, wenn Sie sich in Gefahr bringen. Diese Regel gilt grundsätzlich auch bei anderen Notfällen: „Sicherheit geht vor!"


Absichern der Unfallstelle

Zur eigenen Sicherheit gehört auch in hohem Maße das Absichern einer Unfallstelle nach einem Verkehrsunfall. Bei Annäherung an eine Unfallstelle muss der Ersthelfer nach Erfassen der Situation sofort die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeuges einschalten, um so nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Nach dem Eintreffen an der Unfallstelle ist in angemessener Entfernung zu halten, bei Dunkelheit kann das Fahrlicht des eigenen Fahrzeuges die Unfallstelle beleuchten.

Sollten mehrere Personen mit im Fahrzeug sitzen, sollte einer der Insassen die Aufgabenteilung übernehmen:

  • Falls vorhanden, Warnweste anziehen.

  • Dem in gleicher Richtung fließenden Verkehr entgegenlaufen.

  • Warndreiecke, Warnblinkleuchte in ausreichender Entfernung vom Unfallort, bei schnellen  Verkehr in etwa 100 Meter Entfernung aufstellen.

  • Bei Kurven und Bergkuppen: Erstes Warndreieck vor der Kurve oder der Bergkuppe aufstellen.

  • Nachfolgende Fahrzeuge zusätzlich zum Langsamfahren auffordern: Einen Arm ausstrecken; Auf- und Abwärtsbewegungen des Armes in halber Körperhöhe.

  • Weitere Verkehrsteilnehmer um Mithilfe bitten (Warnung - auch des Gegenverkehrs, Notruf veranlassen).

  • Warnung bei Nacht zusätzlich durch Warnblinkleuchten.

Abschließend sei erwähnt, dass natürlich auch bei Unfällen im Haushalt, im Betrieb oder in der Schule eine Absicherung der Unfallstelle erfolgen muss.


Retten aus der Gefahrenzone

Was tun, um Verunglückte aus Kraftfahrzeugen zu retten?

Es kann vorkommen, dass Sie Personen aus einem verunglückten Fahrzeug befreien müssen. Dabei darf Ihre eigene Sicherheit nicht gefährdet werden. Unter Umständen kann nur Fachpersonal die betroffene Person retten. Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall durch undichte Tanks oder Treibstoffleitungen Benzin verliert, besteht akute Brandgefahr.

Als sehr gefahrvoll gelten hierbei:

  • Die elektrische Anlage des Fahrzeugs.

  • Laufende Motoren in der näheren Umgebung.

  • Umherstehende Personen mit brennenden Zigaretten.

Falls Sie einen Feuerlöscher zur Hand haben, halten Sie ihn bereit, so dass Sie ihn sofort einsetzen können. Mit der Bedienung haben Sie sich natürlich schon vertraut gemacht. Mit einem Pulverlöscher können Sie auch brennende Personen löschen. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie den Feuerlöscher nicht direkt auf das Gesicht des Betroffenen richten.

Wenn der Motor des Unfallfahrzeugs noch läuft, müssen Sie die Zündung ausschalten (Zündschlüssel nach links drehen und stecken lassen).

Sollte der Airbag nicht ausgelöst haben, achten Sie darauf, dass Sie sich nicht in seinem Auslösebereich aufhalten. Je nach Unfallschaden am Fahrzeug kann der Airbag verzögert auslösen und gefährliche Verletzungen verursachen.

Rettung aus dem Kraftfahrzeug

Die Rettung von verunglückten Personen aus dem Kraftfahrzeug bereitet besonders dann Schwierigkeiten, wenn sich die Türen des Fahrzeuges nicht öffnen lassen oder Personen eingeklemmt sind.

Wenn es nicht anders möglich, dürfen Sie Scheiben einschlagen, aber achten Sie darauf, dass der oder die Insassen nicht noch mehr verletzt werden.

Ist der Betroffene eingeklemmt und Sie können ihn nicht befreien, müssen Sie sofort technische Hilfe anfordern. Bis zum Eintreffen der technischen Hilfe muss der Betroffene ständig beobachtet und betreut werden. Unter Umständen müssen Sie in diesem Fall lebensrettende Maßnahmen von außen leisten.

Zum Retten aus dem Kraftfahrzeug gehen Sie wie folgt vor:

  • Kraftfahrzeugtür öffnen und dabei den Betroffenen beobachten und ansprechen.

  • Zündung des Kfz ausschalten, auf nicht ausgelösten Airbag achten.

  • Darauf achten, dass die Füße des Betroffenen nicht eingeklemmt sind.

  • Sicherheitsgurt lösen, ggf. durchschneiden.

  • Den Betroffenen in Sitzflächenhöhe von hinten umgreifen.

  • Kleidung mit der Hand an „ferner“ Hüfte fassen, mit der anderen Hand gegen das Knie drücken und den Betroffenen mit kräftiger Bewegung herumdrehen.

  • Einen Unterarm des Betroffenen vor seinen Bauch legen.

  • Mit beiden Händen durch die Achselhöhlen des Betroffenen fahren und seinen Unterarm mit allen Fingern von oben fassen.

  • Den Betroffenen vom Sitz auf die Oberschenkel ziehen.

  • Den Betroffenen an einen sicheren Ort retten.


Notruf!

Land

Land

Rettungsdienst

Feuerwehr

Polizei

Europa (EU) 112 112 112
Österreich 144 122 133
Deutschland 112 112 110
Schweiz 144 118 117
Rettungsdienst Feuerwehr Polizei


 

Der Hörgeschädigten-Notruf 112 und 110 !!

 

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Notruf 112

Über die Notrufnummer 112 erreicht man eine sogenannte Notrufzentrale/Rettungsleitstelle. Dort werden durch geschultes, oft mehrsprachiges Personal alle wichtigen Informationen abgefragt, um die für die jeweilige (Not-) Situation erforderlichen und geeigneten Rettungsmittel einsetzen zu können, die mit entsprechend qualifiziertem Rettungspersonal besetzt sind. Manche Rettungsleitstellen sind personell so aufgestellt, dass sie den Anrufer / Ersthelfer während der Notfallsituation telefonisch begleiten und die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen telefonisch erklären und den Helfenden anleiten (Telefonreanimation).

Notruf 112: Europaweit kostenfrei

Die hohe Mobilität der Bürger Europas zeigt, wie wichtig und sinnvoll eine europaweit einheitliche, kostenlose Notrufnummer 112 ist. Diese ergänzt in vielen Ländern bereits bestehende Notrufnummern und kann dann ohne Vorwahl vom Mobiltelefon (mit betriebsbereiter SIM-Karte) oder Festnetz (einschließlich öffentlicher Telefone) gewählt werden.

Der europaweite Notruf 112 kann über das Mobiltelefon auch in vielen Staaten außerhalb Europas verwendet werden.

Das DRK empfiehlt, sich vor Reisebeginn mit den landesüblichen Notrufnummern des jeweiligen Landes vertraut zu machen.

Bei einem Notfall ist die frühzeitige Alarmierung des Notrufs 112 von entscheidender Bedeutung.

So geht`s: Die wichtigste Information:

Wo befinden Sie sich?

Geben Sie eine möglichst exakte Standortangabe, selbst bei Verbindungsproblemen/-störungen ist die Leitstelle nun in der Lage, auf diesen Notfall zu reagieren.
Orientieren Sie sich, denn hier sind exakte Angaben zwingend notwendig. Machen Sie möglichst genaue Angaben über den Notfallort: Ort, Straße, Hausnummer, Fabrikgebäude, Zufahrtswege, Stockwerk usw.

Warten Sie auf Rückfragen!

Alle weiteren relevanten Informationen werden vom geschulten Personal der Leitstelle gezielt abgefragt. Bitte legen Sie daher erst dann auf, wenn dort alle wichtigen Informationen vorliegen und das Gespräch seitens der Leitstelle beendet wurde!

Meist sind für den Einsatz des Rettungsdienstes und der Feuerwehrweitere Informationen von Bedeutung, wonach Sie gefragt werden.

Zum Beispiel:

  •  Was ist genau geschehen?

  •  Wie viele Personen sind betroffenen?

  •  Welche Verletzungen / Symptome liegen vor (ist die betroffene Person ansprechbar?) und besteht Lebensgefahr?

Ggf. erfolgen durch das Leitstellenpersonal auch telefonische Hilfestellungen bzw. unterstützende Anleitungen.

Wann veranlasst man den Notruf 112?

Immer dann, wenn die Situation nicht einzuschätzen ist , Zweifel am Gesundheitszustand des Betroffenen oder gar Lebensgefahr besteht. Bei mehreren Helfern vor Ort kann einer dies schnellstmöglich übernehmen.

Haben Sie keine Angst, Sie können nichts falsch machen

In den Leitstellen treffen Sie auf professionell geschultes Personal, die alle Fragen stellen die dort benötigt werden. Man muss also kein Gedicht mit 5W`s - aufsagen.

Auch werden Sie in Notsituationen meist nicht alleine gelassen, da die Leitstellen auch tel. Anleitung und Unterstützung geben können.

Man kann nur eines falsch machen:

Gezielter Missbrauch (Täuschungsanrufe aber auch Besuch vom Rettungsdienst statt Besuch beim Hausarzt) der Notrufnummer 112- dies geschieht leider öfter als man vermuten würde und bindet Ressourcen, die tatsächlichen Notfällen vorbehalten sein sollten.

Notrufnummern in Deutschland

Notruf, Feuerwehr: 112

Notruf, Feuerwehr 112

Polizei: 110

Polizei 110

Apothekennotdienst und Nachtdienst in Ihrer Nähe.

Apothekennotdienst

Apothekennotdienst

Wie funktioniert das E-Rezept?

E-Rezept

Das E-Rezept ersetzt seit dem 1. Januar den rosa Zettel. Doch wie funktioniert das neue System und was mache ich, wenn ich gar kein Smartphone besitze?

Antibiotika, Blutdrucksenker oder Schilddrüsentabletten: Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es nur auf Rezept. Doch dieses wird nun nur noch digital in der Arztpraxis ausgestellt. Was die Umstellung auf das E-Rezept für Patienten bedeutet.

Wie komme ich jetzt an meine Medikamente?

In der Praxis stellt der Arzt oder die Ärztin nach der Untersuchung ab sofort ein elektronisches Rezept aus. Dabei wird ein Rezeptcode erstellt, der zum Einlösen in der Apotheke nötig ist. Laut dem Bundesgesundheitsministerium haben Versicherte dabei drei Optionen:

  •  E-Rezept-App: Hierbei erhält der Patient das Rezept direkt auf sein Smartphone und kann den Code in der Apotheke vorzeigen. Für die E-Rezept-App muss man sich vorab anmelden. Voraussetzungen dafür sind eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (kleines schwarzes Funk-Logo darauf) und eine PIN von der Krankenkasse.

  •  Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Für das Einlösen mit der Karte benötigen Versicherte nur eine gültige eGK, um das Medikament zu erhalten. Die Apotheke steckt diese in ein Lesegerät und erhält so die notwendigen Versichertendaten, um auf den E-Rezept-Server zuzugreifen und das Rezept herunterzuladen. Die Rezeptinformationen sind aber nicht auf der Karte gespeichert.

  •  Papierausdruck: Statt des "rosa Zettels" können sich Patienten auch einen Papierausdruck mit Rezeptcode in der Arztpraxis geben lassen. Dieser wird in der Apotheke gescannt, dann kann das Medikament ausgegeben werden.

Derzeit gibt es das E-Rezept allerdings nur für gesetzlich Krankenversicherte, die privaten Krankenversicherungen werden es nach und nach einführen.

Vorteile des E-Rezepts:

Wer ein Folgerezept braucht, zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen, kann durch das E-Rezept eventuell auf den Gang zum Arzt verzichten. Zudem können in der App Hinweise zur Einnahme und Dosierung sowie der Medikamentenplan hinterlegt werden.

Was mache ich, wenn ich gar kein Smartphone besitze?

Dann wird der Code in der Praxis auf Papier ausgedruckt – diese Option besteht weiterhin und ist auch nötig, wenn man zwar die App hat, aber dort nicht mit der Gesundheitskarte angemeldet ist. Der ausgedruckte Code kann in der Apotheke genauso eingelesen werden wie der digitale.

Wie lange ist ein E-Rezept gültig?

Das E-Rezept ist vier Wochen gültig – genauso lange wie das alte rosafarbene Rezept. In der E-Rezept-App können Sie nachschauen, wie lange Sie Ihre Rezepte einlösen können.

Übrigens:

Sie können einzelne Medikamente in unterschiedlichen Apotheken einlösen, da jedes Medikament einen eigenen Datensatz hat. Dies war bislang nicht möglich. Alle auf dem Papierrezept verordneten Medikamente mussten in derselben Apotheke eingelöst werden.

Kann auch eine andere Person mein E-Rezept einlösen?

Ja, wie bisher auch können beispielsweise Verwandte das Rezept einlösen. Dafür benötigen sie die elektronische Gesundheitskarte der entsprechenden Person.


Herz-Lungen-Wiederbelebung

Bei bewusstlosen Personen besteht immer die Gefahr eines Kreislaufstillstandes. Deshalb muss schnellstmöglich gehandelt werden.

Beachten Sie:

"Für Säuglinge und Kinder gelten besondere Herz-Lungen Wiederbelebungsmaßnahmen."

Kreislaufstillstand

Steht ein Defibrillationsgerät (AED) zur Verfügung, holen Sie es oder lassen Sie es holen und setzen Sie es ein. Folgen Sie in diesem Fall den Sprachanweisungen des Gerätes.

Erkennen:

  • Keine Reaktion auf Ansprache und Anfassen (vorsichtiges Rütteln an den Schultern): Bewusstlosigkeit.

  • Keine normale Atmung vorhanden, bzw. es bestehen Zweifel daran, dass eine normale Atmung vorhanden ist.

Maßnahmen:

  • Notruf 112 veranlassen bzw. selbst durchführen (falls noch nicht geschehen).

  • Ist ein AED-Gerät in der Nähe, holen Sie es oder veranlassen Sie dies. Schließen Sie das Gerät an den Betroffenen an und folgen Sie den weiteren Sprachanweisungen. Wenn mehrere Helfer vor Ort sind, wird die Herz-Lungen-Wiederbelebung so lange durchgeführt, bis das AED-Gerät einsatzbereit ist.

  • 30 x Herzdruckmassage.

  • 2 x Atemspende.

  • Herzdruckmassagen und Atemspenden im Wechsel so lange durchführen, bis der Rettungsdienst eintrifft und die Maßnahmen vor Ort übernimmt und fortführt oder der Betroffene wieder normal zu atmen beginnt.

1. Herzdruckmassage

  • Neben dem Betroffenen in Höhe des Brustkorbs knien.

  • Den Ballen einer Hand auf das untere Drittel des Brustbeins platzieren
    (= Mitte des Brustkorbs).

  • Den Ballen der anderen Hand auf die erste Hand aufsetzen.

  • Die Arme des Helfers sind gestreckt und der Brustkorb wird senkrecht von oben durch Gewichtsverlagerung des eigenen Oberkörpers 30 x mindestens fünf bis maximal sechs cm tief eingedrückt (Arbeitsfrequenz mind. 100/ bis max. 120/Minute).

  • Druck- und Entlastungsdauer sollten gleich sein.

Beatmung und Herzdruckmassage erfolgen dann im steten Wechsel: 30 x Drücken, 2 x Beatmen.

2. Atemspende / Betroffenen beatmen

  • Atemwege freimachen durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns.

  • Mit Daumen und Zeigefinger der an der Stirn liegenden Hand den weichen Teil der Nase verschließen.

  • Mund des Betroffenen bei weiterhin angehobenem Kinn öffnen.

  • Normal einatmen und Lippen dicht um den Mund des Betroffenen legen.

  • Luft über einen Zeitraum von einer Sekunde gleichmäßig in den Mund des Betroffenen blasen, so dass sich der Brustkorb sichtbar hebt.

  • Kopflage des Betroffenen beibehalten, eigenen Kopf zur Seite drehen, erneut einatmen und darauf achten, ob sich der Brustkorb des Betroffenen wieder senkt.

  • Betroffenen ein zweites Mal beatmen.

  • Setzt die Atmung wieder ein, stabile Seitenlage.

  • Setzt die Atmung nicht ein, Maßnahmen (Druckmassage, Atemspende im steten Wechsel 30:2) bis zum Eintreffen des Fachpersonals durchführen.

Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Säuglingen und Kleinkindern
(Säugling: bis Ende erstes Lebensjahr)

Eine Herz-Lungen-Wiederbelebung wird immer dann ausgeführt, wenn Bewusstlosigkeit und keine normale Atmung feststellbar sind oder Zweifel daran bestehen, dass eine normale Atmung vorhanden ist. Sind zwei oder mehrere Helfer vor Ort, können die Aufgaben verteilt werden. Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung sollten sich die Helfer nach ca. zwei Minuten abwechseln, um Ermüdung zu vermeiden.

Bei Säuglingen und Kindern ist die Herz-Lungen-Wiederbelebung dem altersbedingten Atemrhythmus, dem Atemvolumen und der entsprechenden Herzfrequenz anzupassen.

Ist eine Atemspende nicht möglich, erfolgt ausschließlich die Herzdruckmassage.

Herzdruckmassage bei Säuglingen

  • Säugling so weit wie unbedingt nötig entkleiden.

  • Mit der Herzdruckmassage beginnen, wenn nach der erneuten Atemkontrolle keine normale Atmung vorhanden ist oder Zweifel daran bestehen, dass eine normale Atmung vorhanden ist.

  • Zwei Fingerkuppen einer Hand auf die Mitte des Brustkorbs des Säuglings (unteres Drittel des Brustbeins) platzieren.

  • Mit zwei Fingern das Brustbein ca. ein Drittel bis zur Hälfte (ca. 4 cm) tief nach unten drücken.

  • Brustbein nach jeder Kompression vollständig entlassten, ohne dabei den Kontakt zwischen Fingern und dem Brustkorb des Säuglings aufzugeben.

  • 30-mal das Brustbein nach unten drücken (Frequenz: 100- bis max. 120-mal pro Minute).

  • Druck- und Entlastungsdauer sollten gleich sein.

Kombination Herzdruckmassage mit Beatmung / Atemspende

  • Nach 30 Druckmassagen die Atemwege wieder öffnen und den Säugling beatmen.

  • Die Wiederbelebungsmaßnahmen im Verhältnis von 30 Herzdruckmassagen zu zwei Beatmungen im schnellen Wechsel über einen Zeitraum von einer Minute kontinuierlich fortführen.

  • Notruf 112: Wenn der Helfer alleine ist und der Notruf noch nicht (von einem zweiten Helfer) durchgeführt wurde, Wiederbelebungsmaßnahmen nach eine Minute unterbrechen und Notruf durchführen.

Maßnahmen fortführen

Danach Wiederbelebungsmaßnahmen (Herzdruckmassage / Atemspende) im steten Wechsel im Rhythmus 30:2 fortführen, bis der Säugling wieder normal zu atmen beginnt, der Rettungsdienst eintrifft und die Maßnahmen fortführt oder der Helfer erschöpft ist.
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Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Kindern
(Erstes Lebensjahr bis zum sichtbaren Beginn der Pubertät)

Herzdruckmassage bei Kindern

  • Kind so weit wie unbedingt nötig entkleiden.

  • Mit der Herzdruckmassage beginnen, wenn nach der erneuten Atemkontrolle keine normale Atmung feststellbar ist oder Zweifel daran bestehen, dass eine normale Atmung vorhanden ist.

  • Den Ballen einer bzw. von zwei Händen auf die Mitte des Brustkorbs (unteres Drittel des Brustbeins) platzieren.

  • Über den Brustkorb des Kindes beugen und mit gestrecktem Arm das Brustbein ca. ein Drittel bis zur Hälfte (ca. 5 cm) tief nach unten drücken. Darauf achten, dass die Finger nicht auf der Brust liegen.

  • Brustbein nach jeder Kompression vollständig entlasten, ohne dabei den Kontakt zwischen Hand und dem Brustkorb des Kindes aufzugeben.

  • 30-mal das Brustbein nach unten drücken (Frequenz: 100- bis max. 120-mal pro Minute).

  • Druck- und Entlastungsdauer sollten gleich sein.

Kombination Herzdruckmassage mit Beatmung / Atemspende

  • Nach 30 Druckmassagen die Atemwege wieder öffnen und das Kind beatmen.

  • Die Wiederbelebungsmaßnahmen im Verhältnis von 30 Herzdruckmassagen zu zwei Beatmungen im schnellen Wechsel über einen Zeitraum von einer Minute kontinuierlich fortführen.

  • Notruf 112: Wenn der Helfer alleine ist und der Notruf noch nicht (von einem zweiten Helfer) durchgeführt wurde, Wiederbelebungsmaßnahmen nach einer Minute unterbrechen, Notruf 112 durchführen.

  • Ist ein AED-Gerät in der Nähe, holen Sie es oder veranlassen Sie dies.

  • Schließen Sie das Gerät (ggf. unter Verwendung von Kinderklebeelektroden für Kinder zwischen einen und acht Lebensjahren) an das betroffene Kind an und folgen Sie den weiteren Sprachanweisungen des AED-Gerätes.

Maßnahmen fortführen

Danach Wiederbelebungsmaßnahmen (Herzdruckmassage/Atemspende) im steten Wechsel im Rhythmus 30:2 fortführen, bis das Kind wieder normal zu atmen beginnt, der Rettungsdienst eintrifft und die Maßnahmen fortführt oder der Helfer erschöpft ist.


Blutstillung

Bedrohliche Blutungen

  • Seitlich am Kopf des Betroffenen knien, je nach Lage der Verletzung Hand bzw. Handgelenk fassen und Arm hochhalten.

  • Mit vier Fingern die Arterie in der Muskellücke auf der Oberarminnenfläche gegen den Oberarmknochen drücken.

  • Wunde durch einen zweiten Helfer verbinden (s. Druckverband) lassen.

Beim Abdrücken wird die Blutung dadurch zum Stillstand gebracht, dass die zur Wunde führende Arterie an der dafür geeigneten Stelle gegen den darunter liegenden Knochen gedrückt wird. Auf diese Weise wird die Blutzufuhr zur Blutungsstelle unterbrochen.

Starke Blutungen am Bein

  • Aufpressen möglichst keimfreien Materials auf die Blutungsstelle, bzw. Hineindrücken in die Wunde.

  • Ggf. Druckverband anlegen.

Starke Blutungen an Kopf und Rumpf

  • Möglichst keimfreies, weiches Material auf die Blutungsstelle aufpressen.

  • Wenn es die Platzierung der Wunde zulässt, legt man einen Druckverband an, ansonsten weiter auf die Wunde drücken bis der Rettungsdienst den Betroffenen übernimmt.

Blutung aus der Nase

Bei starker Blutung kann es zu einem mehr oder weniger großen Blutverlust mit nachfolgendem Schock kommen.

  • Kopf leicht vornüber beugen lassen.

  • Stirn in die Hände stützen lassen.

  • Einen kalten Umschlag in den Nacken des Betroffenen legen.

  • Bei starker oder anhaltender Blutung: Notruf.


Schockbekämpfung

Schock

Unabhängig von den Ursachen (beispielsweise starke Blutungen, Flüssigkeitsverlust, Angst / Erschrecken) beruht ein Schock immer auf einem Missverhältnis zwischen erforderlicher und tatsächlicher Blutversorgung des Körpers. Durch frühzeitige Erste-Hilfe-Maßnahmen kann einem Schock und seinen Ursachen wirksam begegnet werden. Für den Betroffenen kann es möglicherweise lebensrettend sein.

Erkennen

  • Unruhe, Angst, Nervosität

  • blasse Hautfarbe

  • kalte, oft schweißnasse Haut

  • Frieren, Zittern

  • im späteren Verlauf Ruhe, Teilnahmslosigkeit, ggf. Bewusstlosigkeit

Maßnahmen

  • Notruf 112.

  • Betroffenen ansprechen und anfassen (Kontrolle des Bewusstseins durch deutliche Ansprache und vorsichtiges Rütteln an den Schultern).

  • Bei vorhandenem Bewusstsein Betroffenen hinlegen, Beine erhöht lagern, zudecken. Aus erhöhten Beinen fließt Blut zum Gehirn und zu den Organen.

  • Aufregung und Unruhe unbedingt vermeiden (Betroffenen bei Bedarf abschirmen).

  • Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener normaler Atmung laut „Hilfe“ rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen.

  • Stabile Seitenlage.

  • Betroffenen zudecken.

  • Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen.

  • Bei Bewusstlosigkeit und fehlender normaler Atmung Herz-Lungen-Wiederbelebung.


Herstellung der stabilen Seitenlage

Wie Sie vielleicht wissen, kann es durch verschiedene Einwirkungen auf das Gehirn zu Störungen des Bewusstseins kommen, so z.B. durch

  • Störungen der Atmung oder des Kreislaufes

  • Witterungsbedingte Einflüsse, wie z.B. Hitzschlag

  • Hirnbedingte Krampfanfälle

Bei Bewusstlosigkeit liegt eine Störung der vitalen Funktion vor. Dadurch entstehen Gefahren für den Betroffenen:

  • Anatmen von Fremdkörpern

  • Atemstillstand als Folge der Anatmung von Fremdkörpern, oder als Folge einer Schädelverletzung
    Das Anatmen von Fremdkörpern in die Atemwege ist eine Gefahr bei fehlenden Schutzreflexen. Schutzreflexe bewirken z.B. den unwillkürlichen Husten beim Verschlucken. Mit zunehmender Bewusstlosigkeit verschwinden diese Reflexe, so dass z.B. Speisereste im Mundraum, Mageninhalt beim Erbrechen, Blut bei Mundblutungen oder Nasenbluten in die Atemwege gelangen können, und nicht von dort weggehustet werden.

    Bei Bewusstlosigkeit und ausreichender Atmung wird der Betroffene in die Stabile Seitenlage gebracht. Ziel dieser Lagerung ist, dass der Mund des Betroffenen zum tiefsten Punkt des Körpers wird, so dass Erbrochenes und Blut abfließen kann und nicht in die Atemwege gelangen.

Durchführung der Stabilen Seitenlage

Durch die Stabile Seitenlage wird sichergestellt, dass die Atemwege freigehalten werden und Erbrochenes, Blut etc. ablaufen kann - der Mund des Betroffenen wird zum tiefsten Punkt des Körpers. Der Betroffene wird so vor dem Ersticken bewahrt.

Durchführung der Stabilen Seitenlage

Schritt 1

Seitlich neben dem Betroffenen knien. Beine des Betroffenen strecken. Den nahen Arm des Bewusstlosen angewinkelt nach oben legen, die Handinnenfläche zeigt dabei nach oben.

Schritt 2

Fernen Arm des Betroffenen am Handgelenk greifen.
Arm vor der Brust kreuzen, die Handoberfläche des Betroffenen an dessen Wange legen.
Hand nicht loslassen.

Schritt 3

An den fernen Oberschenkel greifen und Bein des Betroffenen beugen.

Schritt 4

Den Betroffenen zu sich herüber ziehen.
Das oben liegende Bein so ausrichten, dass der Oberschenkel im rechten Winkel zur Hüfte liegt.

Schritt 5

Hals überstrecken, damit die Atemwege frei werden.
Mund des Betroffenen leicht öffnen.
Die an der Wange liegende Hand so ausrichten, dass der Hals überstreckt bleibt.

Auch in der stabilen Seitenlage müssen Sie immer wieder

  • Bewusstsein

  • Atmung

  • Lebenszeichen

des Betroffenen kontrollieren

Achten Sie darauf, dass der Mund des Betroffenen als tiefster Punkt des Körpers erhalten und das sein Kopf nackenwärts gebeugt bleibt.

Hier ein kurzer Film wie schnell die stabile Seitenlage hergestellt werden kann.


Hier einige Sachgegenstände.

Seit 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471:2003+A1:2007 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Warndreieck Euro-Norm ECE-R 27

Seit Anfang 2014 gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach altem Recht durften noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Seit Jahresbeginn 2015 dürfen jedoch nur noch Verbandskästen der neuen DIN-Norm verkauft werden. Ein Verbandskasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.

VERBANDSKASTEN Erste Hilfe Koffer fürs Heim nach DIN 13157
Verbandkasten inkl. Wandhalter

AED-Gerät:


A= Automatisierter
e= externer
D= Defibrillator

Hinweisschild D-E017 bzw. ISO 7010 E010 auf automatisierten externen Defibrillator.

Löschmittel: Schaum, 2l • Brandklasse: ABF • Löscheinheiten: 2-4 LE • Gewicht: 2.80kg • Besonderheiten: Manometer


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